SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN DIE STADT ZWICKAU

(FORDERUNGSANMELDUNG)

Wenn ein Schaden eines Bürgers eingetreten ist, der beispielsweise auf eine Pflichtverletzung eines für die Stadt Zwickau tätigen Mitarbeiters zurückgeführt werden kann, kann ein Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegen die Stadt bestehen.

 

Im Schadensfall geht es darum, Ihre geltend gemachten Ansprüche auf deren rechtliche Begründetheit hin zu überprüfen. Wir setzen uns nach Erhalt Ihrer Forderungsanmeldung schriftlich mit Ihnen in Verbindung.

 

Zur Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche verwenden Sie bitte das Formular „Forderungsanmeldung Schadensersatz".

Ihre Forderungsanmeldung wird von folgender Stelle bearbeitet:

 

Stadtverwaltung Zwickau

- Rechtsamt - 

Sachgebiet Versicherungs- und Verwaltungsangelegenheiten

Postfach 20 09 33

08009 Zwickau

SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN DIE STADT ZWICKAU

(FORDERUNGSANMELDUNG)

Hiermit beantrage(n) ich/wir die Leistung von Schadenersatz aus nachfolgendem Schadensereignis:

Für weitere Ausführungen können Sie uns gerne über den Datei-Upload Skizzen, Bilder im JPEG-Format und Dokumente im PDF-Format hochladen (max. 5 Dateien je 4 MB).