Wenn ein Schaden eines Bürgers eingetreten ist, der beispielsweise auf eine Pflichtverletzung eines für die Stadt Zwickau tätigen Mitarbeiters zurückgeführt werden kann, kann ein Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegen die Stadt bestehen.
Im Schadensfall geht es darum, Ihre geltend gemachten Ansprüche auf deren rechtliche Begründetheit hin zu überprüfen. Wir setzen uns nach Erhalt Ihrer Forderungsanmeldung schriftlich mit Ihnen in Verbindung.
Zur Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche verwenden Sie bitte das Formular „Forderungsanmeldung Schadensersatz".