Der Wahlscheinantrag ist nur auszufüllen und abzusenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Möchten Sie die Briefwahl persönlich im Briefwahlbüro Verwaltungszentrum vornehmen, ist eine Antragstellung über dieses Formular entbehrlich. Dieses Formular ist nutzbar für Bürger der Stadt Zwickau. Wahlberechtigte anderer Gemeinden des Landkreises Zwickau wenden sich bitte an die Wahlbehörde ihrer Heimatgemeinde.
Für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl beantrage ich die Erteilung von Briefwahlunterlagen.
Hinweis: Die Beantragung gilt auch für einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang am 03.07.2022. Eine erneute Antragstellung hierfür ist nicht erforderlich. Die Übersendung der Unterlagen erfolgt von Amts wegen auf dem Postweg.
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen nach dem 18.02.2025 entscheiden Sie sich für Selbstabholung im Briefwahlbüro (Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212).
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Wahlbezirksnummer
Wählerverzeichnis-Nr.
Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen
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Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Staat (bei ausländischer Adressangabe)
Für einen etwaigen zweiten Wahlgang erfolgt die Versendung der Unterlagen ab dem 24.06.2022. Sollten Sie ab diesem Zeitpunkt bis zum Wahltag am 03.07.2022 unter einer anderen Adresse erreichbar sein, tragen Sie diese hier ein: