Die Vergabe von Hausnummern dient der Orientierung innerhalb des Gemeindegebietes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Gefahrenabwehr.
Name, Vorname (bei Firma etc. Vertretungsberechtigter)
Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die eingegebene E-Mail-Adresse
Wenn Sie den Antrag stellen, jedoch nicht gleichzeitig der Grundstückseigentümer des Flurstückes sind, benötigen Sie eine Vollmacht vom Eigentümer. Sofern weitere Eigentümer vorhanden sind, benötigen wir die entsprechenden Kontaktdaten. Diese können Sie unter "Punkt 6. Bemerkungen / Ergänzungen" eintragen.
Wir verabeiten Ihre Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO). Mehr über die Datenverarbeitung zu diesem Antrag erfahren Sie unter www.zwickau.de/ hausnummernvergabe
Die Hausnummer sollte nach Möglichkeit nach Fertigstellung des Rohbaus beantragt werden, spätestens aber 6 Wochen vor dem Einzug ins Gebäude.
Sollten Sie nicht alle benötigten Unterlagen hochladen können, sind diese innerhalb von 14 Tagen per E-Mail oder Post nachzureichen.