Antrag auf Erteilung / Änderung einer Hausnummer

Die Vergabe von Hausnummern dient der Orientierung innerhalb des Gemeindegebietes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Gefahrenabwehr.

1. Antragsteller

Name, Vorname (bei Firma etc. Vertretungsberechtigter)

Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die eingegebene E-Mail-Adresse

2. Grundstückseigentümer:

Wenn Sie den Antrag stellen, jedoch nicht gleichzeitig der Grundstückseigentümer des Flurstückes sind, benötigen Sie eine Vollmacht vom Eigentümer. Sofern weitere Eigentümer vorhanden sind, benötigen wir die entsprechenden Kontaktdaten. Diese können Sie unter "Punkt 6. Bemerkungen / Ergänzungen" eintragen.

Name, Vorname (bei Firma etc. Vertretungsberechtigter)

Antragsteller
Grundstückseigentümer

3. Angaben zum Grundstück

4. Baugenehmigung

Name, Vorname (bei Firma etc. Vertretungsberechtigter)

6. Bemerkungen / Ergänzungen (z.B. weitere Eigentümer)

Datenschutz:

Wir verabeiten Ihre Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO). Mehr über die Datenverarbeitung zu diesem Antrag erfahren Sie unter www.zwickau.de/ hausnummernvergabe

weitere Hinweise :

Die Hausnummer sollte nach Möglichkeit nach Fertigstellung des Rohbaus beantragt werden, spätestens aber 6 Wochen vor dem Einzug ins Gebäude.

Dem Antrag sind beizufügen:

Sollten Sie nicht alle benötigten Unterlagen hochladen können, sind diese innerhalb von 14 Tagen per E-Mail oder Post nachzureichen.

all fields with (*) are required