Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines

Der Wahlscheinantrag ist nur auszufüllen und abzusenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen.

Dieses Formular ist nutzbar für Bürger der Stadt Zwickau. Wahlberechtigte anderer Gemeinden des Landkreises Zwickau wenden sich bitte an die Wahlbehörde ihrer Heimatgemeinde.

Eine Beantragung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 01.09. ist mit diesem Formular nicht möglich. Hierfür stellen wir ab dem 08.07.2024 einen neuen Antrag zur Verfügung.  

Für die am 09.06.2024 stattfindenden Europa-und Kommunalwahlen beantrage ich die Erteilung von Wahlscheinen.

Hinweis: Die Beantragung gilt auch für einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang am 03.07.2022. Eine erneute Antragstellung hierfür ist nicht erforderlich. Die Übersendung der Unterlagen erfolgt von Amts wegen auf dem Postweg.

Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen nach dem 06.06.2024 entscheiden Sie sich für Selbstabholung im Briefwahlbüro (Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212).

An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungsnachricht der Übermittlung Ihrer Daten.

Für einen etwaigen zweiten Wahlgang erfolgt die Versendung der Unterlagen ab dem 24.06.2022. Sollten Sie ab diesem Zeitpunkt bis zum Wahltag am 03.07.2022 unter einer anderen Adresse erreichbar sein, tragen Sie diese hier ein:

Vielen Dank für ihren Antrag.

 

Ihre Daten wurden gesichert an die Stadtverwaltung Zwickau übermittelt.


Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Die Zustellung kann je nach E-Mail-Anbieter bis zu 30 Minuten dauern.